Die häufigste Frage, die mir Betriebe zum Förderprogramm stellen, ist nicht „Wie hoch ist der Zuschuss?", sondern beim Digitalbonus Bayern: Was wird gefördert? Denn genau daran entscheidet sich, ob dein geplantes Projekt überhaupt in einen Antrag passt – oder ob du Positionen mitrechnest, die dir die Prüfstelle später streicht.
Ich begleite regelmäßig KMU durch diese Anträge und sehe in der Praxis, dass die meisten unsicher sind, was konkret unter „Digitalisierung" fällt. Deshalb gehe ich hier die vier großen Bereiche durch – Website, Onlineshop, digitale Prozesse und IT-Sicherheit – und sage dir am Ende ehrlich, was der Digitalbonus ausdrücklich nicht übernimmt. Den großen Rahmen mit Höhe, Voraussetzungen und Antragsablauf findest du im Überblick zum Digitalbonus Bayern; dieser Beitrag geht in die Tiefe bei den förderfähigen Vorhaben.
Förderfähige Vorhaben im Überblick
Im Kern fördert der Digitalbonus zwei Dinge: die Digitalisierung deiner Produkte, Dienstleistungen und Prozesse sowie die IT-Sicherheit. Daraus ergeben sich vier typische Projektarten, die in der Regel klar förderfähig sind:
- eine neue oder grundlegend überarbeitete Website
- ein Onlineshop
- digitale Prozesse und Software, mit denen du intern effizienter arbeitest
- Maßnahmen für IT-Sicherheit
Entscheidend ist nicht das Etikett, sondern der Digitalisierungsgewinn: Das Vorhaben muss deinen Betrieb erkennbar digitaler oder sicherer machen. Zur Einordnung – gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, die mindestens 4.000 € betragen müssen. Ob dein konkretes Projekt in diesen Rahmen fällt, sagt dir am schnellsten unser kostenloser Förder-Check für den Digitalbonus Bayern – in zwei Minuten und ohne dass du dich durch Merkblätter arbeiten musst.
Website & Relaunch
Der Klassiker unter den förderfähigen Vorhaben ist die Website. Wichtig ist die Abgrenzung: Gefördert wird nicht der kosmetische Anstrich, sondern der digitale Fortschritt. Eine neue Website oder ein grundlegender Relaunch einer veralteten Seite zählt in aller Regel – erst recht, wenn dabei neue Funktionen entstehen: ein Terminbuchungssystem, ein Kundenportal, eine Anbindung an dein Warenwirtschafts- oder CRM-System, mobile Optimierung oder Barrierefreiheit.
Ein reiner Austausch von Texten oder ein neues Logo auf der bestehenden Seite ist dagegen schwer als Digitalisierungsvorhaben zu begründen. Aus meiner Erfahrung lohnt es sich, das Projekt von Anfang an so zu schneiden, dass der digitale Mehrwert im Angebot klar benannt ist. Für die Umsetzung – von der Konzeption bis zum funktionalen Relaunch – steht dir unsere Webdesign-Leistung zur Seite; und was aus dem Angebot hervorgehen muss, damit die Prüfstelle es akzeptiert, erkläre ich unter Digitalbonus Bayern beantragen.
Onlineshop
Wenn du anfängst, online zu verkaufen, ist das ein Musterbeispiel für ein förderfähiges Digitalisierungsvorhaben. Ein neuer Onlineshop – ob als eigenständige Lösung oder als Shop-Funktion in deiner Website – bringt einen neuen digitalen Vertriebskanal und damit genau den Fortschritt, den das Programm belohnen soll.
Förderfähig ist dabei nicht nur die reine Shop-Software, sondern das Gesamtvorhaben: Produktkatalog, Zahlungs- und Versandanbindung, die Verknüpfung mit deiner Warenwirtschaft und die nötige Konfiguration. Weil ein Shop technisch enger mit deiner Website verzahnt ist als viele denken, planst du beides sinnvollerweise zusammen – auch dafür ist die Webdesign-Leistung der richtige Anlaufpunkt. Ein Detail, das oft übersehen wird: Laufende SaaS- und Lizenzgebühren, etwa für eine Shop-Plattform im Abo, sind nur für maximal 18 Monate förderfähig.
Digitale Prozesse & Software
Nicht jedes förderfähige Vorhaben ist nach außen sichtbar. Der Digitalbonus fördert ausdrücklich auch die Digitalisierung interner Prozesse und die dafür nötige Software. Gemeint sind Projekte, die manuelle Abläufe ablösen: eine digitale Warenwirtschaft, ein CRM-System, eine Dokumentenverwaltung, Schnittstellen zwischen bislang getrennten Systemen oder Software, die Bestellungen, Termine oder die Buchhaltung automatisiert.
Der rote Faden ist immer derselbe: Es geht um Effizienzgewinn durch Digitalisierung, nicht um den Ersatz einer bereits vorhandenen digitalen Lösung durch eine gleichwertige. Auch hier gilt die 18-Monats-Grenze für laufende Lizenz- und SaaS-Gebühren – ein Punkt, den du bei der Projektkalkulation von Anfang an mitdenken solltest.
IT-Sicherheit
IT-Sicherheit ist im Digitalbonus ein eigenständiger Förderzweck – du brauchst also nicht zwingend ein Website- oder Shop-Projekt, um förderfähig zu sein. Darunter fallen Maßnahmen, die deine Systeme und Daten absichern: die Härtung deiner IT gegen Angriffe, Verschlüsselung, Backup- und Notfallkonzepte, sichere Netzwerkarchitektur oder Sicherheitsaudits.
Anspruchsvolle IT-Sicherheit ist auch einer der Wege in die höhere Fördervariante. Der Digitalbonus Plus ist Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt vorbehalten – etwa aufwendiger IT-Sicherheit oder dem Einsatz künstlicher Intelligenz. Als grobe Faustregel gilt: Bis zu einem Projektvolumen von 15.000 € bleibst du im Standard, selbst bei innovativen Projekten. Wo genau die Grenze verläuft und welche Variante zu deinem Vorhaben passt, liest du unter Digitalbonus Standard vs. Plus.
Was NICHT gefördert wird
Genauso wichtig wie die förderfähigen Vorhaben sind die Positionen, die der Digitalbonus ausdrücklich außen vor lässt. Wer sie mitrechnet, riskiert Rückfragen oder Kürzungen. Nicht gefördert werden:
- Reine Ersatzbeschaffungen – wenn du eine vorhandene Lösung eins zu eins durch eine gleichwertige ersetzt, ohne echten Digitalisierungssprung.
- Laufende Betriebskosten – der normale Unterhalt deines Betriebs ist kein Digitalisierungsvorhaben.
- Hardware ohne direkten Bezug zum Digitalisierungsprojekt – Geräte sind nur förderfähig, wenn sie unmittelbar zum Vorhaben gehören.
Ein letzter, entscheidender Punkt, der nichts mit dem Inhalt, aber alles mit dem Timing zu tun hat: Du musst den Antrag vor Projektbeginn stellen und den Zuwendungsbescheid abwarten. Schon eine unterschriebene Auftragsbestätigung oder eine Anzahlung kann als Beginn gelten – und kostet die gesamte Förderung.
Prüf dein Vorhaben deshalb, bevor du irgendetwas beauftragst: Mit dem Förder-Check siehst du in zwei Minuten, ob dein Projekt in die förderfähigen Kategorien fällt und mit welchem Zuschuss du rechnen kannst. Und eine Sache noch: Die Förderentscheidung liegt bei der zuständigen Bezirksregierung. Wir begleiten den Antrag – eine Garantie auf Förderung gibt es nicht.


