Digitalbonus Bayern
Digitalbonus Bayern: bis zu 50 % Zuschuss für deine Digitalisierung — so funktioniert's
Der Freistaat fördert die Digitalisierung kleiner Unternehmen mit bis zu 7.500 € (Standard) oder bis zu 30.000 € (Plus). Wir erklären dir ehrlich, wer förderfähig ist, was gefördert wird und wie der Antrag läuft — und begleiten dich von der Positionierung bis zur Umsetzung.
Das Programm
Was der Digitalbonus Bayern ist
Der Digitalbonusist ein Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft (StMWi). Er unterstützt kleine Unternehmen dabei, ihre Produkte, Dienste und Prozesse zu digitalisieren. Der Programmzeitraum läuft vom 01.07.2024 bis zum31.12.2027. Alle offiziellen Details findest du direkt aufdigitalbonus.bayern.
Es gibt zwei Ausbaustufen: Beim Digitalbonus Standard bekommst du einen Zuschuss von bis zu 7.500 € bei einer Förderquote von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Der Digitalbonus Plus geht bis zu30.000 € (ebenfalls bis 50 %), setzt aber besonderen Innovationsgehalt voraus – ausdrücklich genannt werden Künstliche Intelligenz / intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik sowie Simulation und digitale Zwillinge. Dafür ist eine detaillierte Innovationsbeschreibung nötig; die Bezirksregierung sollte vorab kontaktiert werden.
Die förderfähigen Projektkosten müssen mindestens 4.000 € betragen. Ein wichtiger Praxistipp: Liegt dein gesamtes Projektvolumen bei höchstens 15.000 €, beantragst du auch bei einem innovativen Projekt den Standard – gleicher Auszahlungsbetrag, aber schnellere Bearbeitung.
Der Digitalbonus kennt zwei Förderbereiche: 2.1 Digitalisierung und2.2 IT-Sicherheit. Pro Unternehmen ist über den gesamten Programmzeitraum je Bereich eine Antragstellung möglich – also maximal zwei Anträge insgesamt. Für Automatisierungs- und KI-Projekte ist der Bereich 2.1 relevant. Zu beachten ist außerdem die De-minimis-Regel: Über drei Steuerjahre dürfen die gesamten De-minimis-Beihilfen 300.000 € nicht überschreiten (einschließlich verbundener Unternehmen).
Wichtig ist die richtige Einordnung deines Vorhabens: Gefördert wird die Digitalisierung von Prozessen samt Anbindung an deine Systeme – nicht eine reine Website und kein Marketing. Genau an dieser Positionierung entscheidet sich oft, ob ein Projekt förderfähig ist. Wir schauen deshalb vor jedem Antrag genau hin, wie sich dein Projekt fördersicher aufstellen lässt.
Förderfähigkeit
Bist du förderfähig?
Ehrlich statt schöngerechnet: Diese Voraussetzungen musst du erfüllen – und das sind die typischen Ausschlüsse.
Das solltest du mitbringen
- Kleines gewerbliches Unternehmen (Gewerbebetrieb nach § 2 GewStG)
- Eine Betriebsstätte in Bayern – dort wird die Lösung genutzt
- Weniger als 50 Mitarbeiter
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 10 Mio. € (letzter Jahresabschluss)
- Geplantes Projektvolumen mindestens 4.000 €
Nicht förderfähig sind u. a.
- Freiberufler (außer in gewerblicher Rechtsform und gewerbesteuerpflichtig)
- Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Land- und Forstwirtschaft/Fischerei (mit engen Ausnahmen)
- Unternehmen in öffentlicher Hand
- Unternehmen in Insolvenz
Zusätzlich gilt die De-minimis-Regel: höchstens 300.000 € De-minimis-Beihilfen über drei Steuerjahre (inklusive verbundener Unternehmen).
Förderfähige Projekte
Was gefördert wird — und was nicht
Der Unterschied entscheidet über deinen Antrag: Es geht um die Digitalisierung von Prozessen, nicht um Marketing oder eine hübsche Website. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, was in den Förderbereich fällt – und was ausdrücklich ausgeschlossen ist, damit du dein Projekt von Anfang an richtig zuschneiden kannst.
Gefördert (Bereich 2.1 Digitalisierung)
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Diensten und Prozessen, besonders über KI, Robotik, digitale Zwillinge, Simulation
- Migration/Portierung von IT-Systemen
- Externe Dienstleistungen inkl. nötiger Software, Einrichtung, Installation, individueller Entwicklung/Programmierung, technischer Dokumentation
- Beratung & Schulung: höchstens 50 % der Kosten und nur zusammen mit einer Umsetzung
- Lizenz-/SaaS-Gebühren: nur bis 18 Monate, einzeln ausgewiesen
Nicht gefördert
- Standard-Websites ohne tiefe Integration in Geschäftsprozesse; Standard-Webshop-Templates
- Standard-Onlinemarketing: SEO, Display, Content-Marketing, E-Mail-Marketing, Newsletter
- Grafik & Redaktion: Text, Bild, Video, Logo
- Standard-Soft-/Hardware, Ersatzbeschaffungen, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, eigene Personal-/Entwicklungskosten
- Lösungen, die entgeltlich in anderen Unternehmen eingesetzt werden
Antrag
So läuft der Antrag Schritt für Schritt
Der Antrag selbst ist kein Hexenwerk, hat aber ein paar Fallstricke, die über Erfolg oder Ablehnung entscheiden. Der wichtigste: Du darfst dein Projekt erst beauftragen, nachdem du den Antrag gestellt und die Eingangsbestätigung erhalten hast. Wir bereiten alle Inhalte mit dir vor, damit die Antragstellung reibungslos läuft – einreichen musst du selbst.
Antrag online stellen
Du stellst den Antrag online über das Formular auf digitalbonus.bayern, gerichtet an deine zuständige Bezirksregierung (bei uns: Oberfranken), authentifiziert mit deinem eigenen ELSTER-Unternehmenskonto. Die Einreichung durch Dienstleister ist untersagt – wir bereiten die Inhalte vor, du reichst ein.
Antragskontingent beachten
Das monatliche Kontingent öffnet am ersten Werktag jedes Monats um 10:00 Uhr und schließt, sobald es ausgeschöpft ist (Samstag zählt nicht als Werktag).
Erst nach Eingangsbestätigung starten
Kein Auftrag vor dem Antrag – auch keine mündliche Zusage (Risiko Subventionsbetrug). Nach der automatischen Eingangsbestätigung per E-Mail darfst du auf eigenes Risiko beginnen.
Auf die Entscheidung warten
Eine offizielle Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Als Erfahrungswerte (nicht offiziell) werden rund 4–8 Wochen genannt; der Plus kann länger dauern – in Grenzfällen mit Gutachtergremium.
Umsetzen und abrechnen
Ab dem Zuwendungsbescheid hast du 18 Monate Zeit: alle Rechnungen in diesem Zeitraum bezahlen, Auszahlung per Auszahlungsantrag nach Abschluss (Verwendungsnachweis ab 10.000 € Zuschuss oder bei Stichproben). Änderungen müssen gemeldet werden.
Vermeide diese Fehler
Die 5 häufigsten Fehler
Die meisten abgelehnten Anträge scheitern nicht an der Idee, sondern an vermeidbaren Formfehlern. Wer sie kennt, hat schon halb gewonnen – hier die fünf, die uns am häufigsten begegnen.
1. Auftrag vor dem Antrag
Wer vor der Antragstellung beauftragt – auch mündlich –, verliert die Förderung.
2. Falsches ELSTER-Konto
Der Antrag braucht dein eigenes ELSTER-Unternehmenskonto, kein privates Konto.
3. Kosten unter 4.000 €
Die förderfähigen Projektkosten müssen mindestens 4.000 € erreichen.
4. Projekt als Marketing framen
SEO, Content und Werbung sind ausgeschlossen. Es zählt die Prozess-Digitalisierung.
5. SaaS über 18 Monate nicht ausgewiesen
Lizenz-/SaaS-Kosten sind nur bis 18 Monate und nur einzeln ausgewiesen förderfähig.
Rechenbeispiele
Beispielprojekte mit Förderrechnung
50 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 7.500 € (Standard) bzw. 30.000 € (Plus).
KI-Telefonassistent + Anbindung
Beispiel: 8.000 € Projekt → bis zu 4.000 € Zuschuss (Standard). Nie wieder verpasste Anrufe, angebunden an Kalender und Kundensystem.
Digitale Auftragsannahme (Handwerk)
Beispiel: 12.000 € Projekt → bis zu 6.000 € Zuschuss (Standard). Foto-Upload, automatische Angebote, Terminplanung.
Studioverwaltung + KI-Auswertung
Beispiel: 20.000 € Projekt mit Innovationsgehalt → bis zu 10.000 € Zuschuss (Plus-Track, gedeckelt bei 30.000 €).
Faustformel
12.000 € Projekt → bis zu 6.000 € Zuschuss
Genaue Zahlen prüfst du in 2 Minuten im Förder-Check.
FAQ
Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern
Klare Antworten zu Zuschuss, Voraussetzungen, Antrag und Ausschlüssen – auf Basis der offiziellen Programmregeln.
Wie hoch ist der Zuschuss beim Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus Standard fördert bis zu 7.500 € mit einer Förderquote von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Der Digitalbonus Plus geht bis zu 30.000 € (ebenfalls bis 50 %), setzt aber besonderen Innovationsgehalt voraus – zum Beispiel Künstliche Intelligenz oder intelligente Datenanalyse.
Wer kann den Digitalbonus beantragen?
Kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Mitarbeitern und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die geförderte Lösung muss an der bayerischen Betriebsstätte genutzt werden.
Sind Webseiten förderfähig?
Standard-Websites ohne tiefe Integration in deine Geschäftsprozesse sind ausdrücklich nicht förderfähig – ebenso wenig Standard-Onlinemarketing wie SEO, Content-Marketing oder Newsletter. Gefördert wird die Digitalisierung von Prozessen: KI-Lösungen, Automatisierung und die Anbindung an deine Systeme (Kalender, CRM, Ticketsystem).
Wie lange dauert die Genehmigung?
Eine offizielle Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Aus der Praxis (Erfahrungswerte, keine offizielle Zusage) berichten Antragstellende von etwa 4–8 Wochen; der Digitalbonus Plus kann länger dauern, weil in Grenzfällen ein Gutachtergremium beteiligt wird.
Wann darf ich mit dem Projekt starten?
Kein Auftrag vor dem Antrag! Auch eine mündliche Zusage vor der Antragstellung führt dazu, dass das Projekt nicht mehr förderfähig ist (Risiko Subventionsbetrug). Erst nach der automatischen Eingangsbestätigung per E-Mail darfst du auf eigenes Risiko starten.
Kann meine Agentur den Antrag für mich stellen?
Nein. Die Antragstellung durch Dienstleister oder Berater ist ausdrücklich untersagt. Der Antrag läuft online über dein eigenes ELSTER-Unternehmenskonto. Wir bereiten die Inhalte vor und begleiten dich – einreichen musst du selbst.
Wie oft kann ich den Digitalbonus nutzen?
Pro Unternehmen ist über den gesamten Programmzeitraum je Förderbereich eine Antragstellung möglich (2.1 Digitalisierung und 2.2 IT-Sicherheit) – also maximal zwei Anträge insgesamt.
Was ist der Unterschied zwischen Standard und Plus?
Standard fördert bis 7.500 €. Plus geht bis 30.000 €, verlangt aber besonderen Innovationsgehalt (z. B. KI/intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik, Simulation/digitale Zwillinge) und eine detaillierte Innovationsbeschreibung. Liegt das gesamte Projektvolumen bei höchstens 15.000 €, beantragst du auch bei innovativem Projekt den Standard – gleicher Auszahlungsbetrag, schnellere Bearbeitung.
Welche Kosten sind ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden u. a. Standard-Websites ohne Prozessintegration, Standard-Onlinemarketing (SEO, Display, Content-Marketing, E-Mail-Marketing, Newsletter), grafische und redaktionelle Leistungen (Text, Bild, Video, Logo), Standard-Soft- und -Hardware, Ersatzbeschaffungen, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sowie eigene Personal- und Entwicklungskosten.
Bis wann läuft das Programm?
Der Programmzeitraum läuft vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2027.
Wie hoch müssen die Projektkosten mindestens sein?
Die förderfähigen Projektkosten müssen mindestens 4.000 € betragen. Beratung und Schulung sind nur zusammen mit einer Umsetzung und nur bis zu 50 % der gesamten förderfähigen Kosten förderfähig.
Werden laufende SaaS- oder Lizenzkosten gefördert?
Lizenz- und SaaS-Gebühren sind nur für bis zu 18 Monate förderfähig und müssen einzeln ausgewiesen werden. Leasing oder Mietkauf sind ausgeschlossen.
Gut zu wissen
Transparenz & offizielle Quellen
Die Förderentscheidung liegt bei der zuständigen Bezirksregierung. Wir beraten zur Positionierung deines Projekts und begleiten den Antrag — eine Garantie auf Förderung gibt es nicht.
Beratung
Lass uns dein Projekt richtig positionieren
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