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Digitalbonus Bayern beantragen: Schritt für Schritt + Checkliste

Wie beantragst du den Digitalbonus Bayern richtig? Ich zeige dir den kompletten Ablauf, welche Unterlagen du brauchst und eine Checkliste zum Abhaken – inklusive der einen Regel, an der die meisten Anträge scheitern: vor Projektbeginn beantragen und den Bescheid abwarten.

Titelbild: Digitalbonus Bayern beantragen – Schritt für Schritt mit Checkliste.

Der Digitalbonus Bayern ist ein echter Zuschuss von bis zu 50 % deiner Digitalisierungskosten – Geld, das du nicht zurückzahlst. Der Antrag selbst ist überschaubar. Trotzdem sehe ich in der Praxis regelmäßig, dass Betriebe die Förderung verlieren, obwohl ihr Projekt förderfähig gewesen wäre. Der Grund ist fast nie das Formular, sondern die Reihenfolge.

Wenn du den Digitalbonus Bayern beantragen willst, kommt es deshalb auf eine Sache besonders an: den richtigen Zeitpunkt. In diesem Leitfaden bekommst du den vollständigen Ablauf, die nötigen Unterlagen und eine Checkliste zum Abhaken – damit dein Antrag nicht an einem vermeidbaren Formfehler scheitert. Wenn du zuerst wissen willst, ob dein Vorhaben überhaupt passt, prüfst du das in zwei Minuten mit unserem kostenlosen Förder-Check für den Digitalbonus.

Die wichtigste Voraussetzung: vor Projektbeginn beantragen

Bevor wir über Formulare reden, die eine Regel, die über deine gesamte Förderung entscheidet: Du musst den Digitalbonus beantragen und den Zuwendungsbescheid abwarten, bevor dein Projekt beginnt. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die noch nicht gestartet sind.

Und „Start" ist enger gefasst, als die meisten denken. Schon eine unterschriebene Auftragsbestätigung an deinen Dienstleister oder eine geleistete Anzahlung kann als Projektbeginn gelten – und dann ist die komplette Förderung weg, egal wie sauber dein Antrag sonst ist. Das ist der teuerste und häufigste Fehler beim Digitalbonus.

Praktisch heißt das: Du holst dir vorab ein belastbares Angebot ein, damit du weißt, worüber du sprichst. Den Auftrag erteilst du aber erst, wenn der Bescheid der zuständigen Bezirksregierung vorliegt. Zwischen Antrag und Bescheid darf nichts beauftragt, bezahlt oder begonnen werden. Hältst du diese Reihenfolge ein, ist die größte Hürde genommen.

Der Ablauf in Schritten

Der Weg von der Idee bis zum bewilligten Zuschuss folgt immer demselben Muster. So gehst du der Reihe nach vor:

  • Projekt definieren: Beschreibe klar und konkret, was du digitalisieren willst – etwa eine neue Website, einen Onlineshop, digitale Prozesse oder mehr IT-Sicherheit. Je präziser das Vorhaben, desto leichter die Prüfung.
  • Angebot einholen: Lass dir von deinem Dienstleister ein belastbares Angebot geben, aus dem klar hervorgeht, was umgesetzt wird. Beauftragen darfst du zu diesem Zeitpunkt noch nichts.
  • Variante wählen: Entscheide zwischen Standard und Plus. Als Faustregel gilt: Projektvolumen bis 15.000 € gehört in den Standard, darüber wird Plus relevant.
  • Online beantragen: Du stellst den Antrag über das offizielle Antragsportal auf digitalbonus.bayern. Ein Antrag auf Papier ist nicht vorgesehen.
  • Auf den Bescheid warten: Die zuständige Bezirksregierung prüft deinen Antrag und erteilt den Zuwendungsbescheid. Erst dieser Bescheid ist dein grünes Licht.
  • Projekt umsetzen und abrechnen: Ab dem Bescheid hast du in der Regel 18 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen und die Kosten abzurechnen.

Weil die Mittel begrenzt sind und Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden, solltest du ein geplantes Projekt nicht auf die lange Bank schieben. Den Überblick über das gesamte Programm – Höhe, Voraussetzungen und Fördersätze – findest du im großen Leitfaden zum Digitalbonus Bayern.

Diese Unterlagen brauchst du

Für einen reibungslosen Antrag legst du dir am besten alles vorab bereit. Erfahrungsgemäß beschleunigt eine vollständige Vorbereitung den Ablauf deutlich. Diese Angaben und Dokumente solltest du zur Hand haben:

  • Angaben zum Unternehmen: Betriebsstätte in Bayern, Anzahl der Beschäftigten (unter 50) sowie Jahresumsatz oder Bilanzsumme (höchstens 10 Mio. €). Damit weist du nach, dass du als KMU förderfähig bist.
  • Projektbeschreibung: Was genau wird digitalisiert, und welches Ziel verfolgst du damit? Ein pauschales „Website" reicht der Prüfstelle nicht.
  • Belastbares Angebot: Ein Angebot deines Dienstleisters, aus dem die geplanten Leistungen und die Kosten klar hervorgehen. Beachte: Die förderfähigen Projektkosten müssen mindestens 4.000 € betragen.
  • Angaben zu De-minimis-Beihilfen: Du musst erklären, dass dein Unternehmen die De-minimis-Grenze von 300.000 € über die letzten drei Steuerjahre nicht überschritten hat.

Welche Leistungen konkret förderfähig sind – und was ausdrücklich nicht zählt, etwa reine Ersatzbeschaffungen oder laufende Betriebskosten – habe ich im Beitrag Was wird beim Digitalbonus gefördert? im Detail aufgeschlüsselt. Ein Punkt, den viele übersehen: Laufende SaaS- und Lizenzgebühren sind nur für maximal 18 Monate förderfähig.

Checkliste zum Abhaken

Bevor du auf „Absenden" klickst, geh diese Punkte einmal durch. Wenn du überall einen Haken setzen kannst, steht dein Antrag auf soliden Füßen:

  • Mein Betrieb hat eine Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
  • Die De-minimis-Grenze von 300.000 € über drei Steuerjahre ist nicht überschritten.
  • Mein Projekt hat noch nicht begonnen – kein Auftrag erteilt, keine Anzahlung geleistet, keine Auftragsbestätigung unterschrieben.
  • Die förderfähigen Projektkosten liegen bei mindestens 4.000 €.
  • Ich habe ein belastbares Angebot, aus dem klar hervorgeht, was digitalisiert wird.
  • Ich habe die passende Variante gewählt (Standard bis 15.000 €, Plus erst darüber).
  • Der Antrag ist online über das offizielle Antragsportal gestellt.
  • Ich warte den Zuwendungsbescheid ab, bevor ich den Auftrag vergebe oder mit der Umsetzung beginne.
  • Ich habe die 18-Monats-Frist ab Bescheid für Umsetzung und Abrechnung eingeplant.

Ob dein Projekt die Voraussetzungen erfüllt und mit welchem Zuschuss du ungefähr rechnen kannst, sagt dir am schnellsten der Förder-Check, ohne dass du dich durch Merkblätter arbeiten musst.

Typische Stolperfallen

Neben dem verfrühten Projektstart sehe ich vor allem drei Fehler immer wieder – und alle drei sind vermeidbar:

  • Angebot zu vage: Aus dem Angebot muss hervorgehen, was konkret digitalisiert wird. Ein pauschaler Posten „Webauftritt" gibt der Prüfstelle zu wenig her.
  • Falsche Variante beantragt: Ein innovatives Vorhaben unter 15.000 € gehört trotzdem in den Standard. Wer vorschnell Plus wählt, verkompliziert den Antrag unnötig.
  • Frist unterschätzt: Die 18 Monate ab Bescheid laufen schneller, als man denkt – gerade bei größeren Projekten mit mehreren Beteiligten. Plane die Umsetzung realistisch.

Wichtig zu wissen: Die Förderentscheidung liegt bei der zuständigen Bezirksregierung. Wir begleiten den Antrag und helfen, dein Projekt förderfähig aufzustellen – eine Garantie auf Förderung gibt es nicht. Genau deshalb lohnt es sich, den Antrag von Anfang an sauber vorzubereiten. Der beste erste Schritt bleibt der kostenlose Förder-Check: zwei Minuten, keine Anmeldung, und du weißt, woran du bist.

Häufige Fragen

Wann muss ich den Digitalbonus Bayern beantragen?

Vor Projektbeginn. Gefördert werden nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben. Du musst den Antrag stellen und den Zuwendungsbescheid abwarten, bevor du den Auftrag vergibst oder mit der Umsetzung startest. Schon eine unterschriebene Auftragsbestätigung oder eine Anzahlung kann als Projektbeginn gelten und die gesamte Förderung kosten.

Wie stelle ich den Antrag für den Digitalbonus Bayern?

Der Antrag läuft online über das offizielle Antragsportal auf digitalbonus.bayern. Du definierst dein Projekt, holst ein belastbares Angebot ein, wählst zwischen Standard und Plus und reichst den Antrag ein. Anschließend prüft die zuständige Bezirksregierung und erteilt den Zuwendungsbescheid.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Du brauchst Angaben zu deinem Unternehmen (Betriebsstätte in Bayern, unter 50 Beschäftigte, höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme), eine klare Projektbeschreibung, ein belastbares Angebot deines Dienstleisters sowie eine Erklärung zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen. Die förderfähigen Projektkosten müssen mindestens 4.000 € betragen.

Wie lange habe ich nach dem Bescheid Zeit?

In der Regel 18 Monate ab dem Zuwendungsbescheid, um das Projekt umzusetzen und abzurechnen. Diese Frist läuft oft schneller ab als gedacht, deshalb solltest du die Umsetzung realistisch einplanen.

Bekomme ich mit dem Antrag eine Förderzusage?

Nein. Die Förderentscheidung trifft die zuständige Bezirksregierung; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Da die Mittel begrenzt sind und Anträge nach Eingang bearbeitet werden, ist eine frühe Antragstellung sinnvoll.